Lohnt sich ein unabhängiger Kfz Gutachter bei einem Unfall und wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich trägt bei einem unverschuldeten Unfall der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Schadengutachten eines Sachverständigen Ihres Vertrauens. Dieser arbeitet unabhängig und ist somit nicht auftragsgebunden im Sinne der regulierenden Versicherung.

Das Gutachten dient zur Ermittlung der zu erwartenden Reparatur­kosten, zusätzlich zur Ermittlung der entstandenen Wertminderung durch den Unfall an Ihrem Fahrzeug und natürlich nicht zuletzt der Beweissicherung!

Sollten Sie beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt den von Ihnen vorgetragenen Unfallhergang beweisen müssen oder Schmerzensgeld aufgrund erlittener Verletzungen geltend machen wollen, hilft Ihnen ein Schadengutachten weiter. Oftmals lassen sich anhand der durch einen Gutachter detailliert dokumentierten Spurenbilder objektive Aussagen zum Unfallhergang treffen.

So kann es erforderlich sein, um auf den ersten Blick nicht sichtbare Schäden festzustellen, Verkleidungen wie zum Beispiel Stoßfänger zu demontieren. Diese Kosten werden in unserem Gutachten mitberücksichtigt und vom regulierenden Versicherer ebenfalls erstattet. Ebenso erstellen wir Bilder von feinen Abriebspuren und Lackschäden, die sowohl Ihrer kompletten Anspruchssicherung als auch der Beweissicherung dienen.

Haben Sie weitere Fragen?

Gerne helfen wir Ihnen und unterstützen Sie bei der Abwicklung und Erstellung eines unabhängigen Kfz-Gutachtens.