4 nützliche Tipps vom Kfz Gutachter

 

Bei unklarer Schuldfrage

Lassen Sie sich durch den Unfallgegner, durch Zeugen, Polizei oder Versicherung auf keinen Fall verunsichern. Schalten Sie einen neutralen Sachverständigen und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens ein.

Bei Unfallverletzungen

Wir empfehlen Ihnen auch hier zur Sicherung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt einzuschalten, welcher auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.

Bei Schäden am Fahrzeugunterboden und Heck

Hier ist es erforderlich, das Fahrzeug auf einer Hebebühne zu begutachten, damit das komplette Schadenausmaß erfasst wird. In unserer Prüfhalle haben wir diese Möglichkeit.

Beim Verkauf Ihres unfallbeschädigten Fahrzeugs

Sie können Ihr verunfalltes Fahrzeug bereits auf Grund des von uns ermittelten Restwerts an einen Händler Ihres Vertrauens verkaufen, auch wenn Ihnen die Versicherung noch kein Angebot vorgelegt hat. Gerne stehen wir Ihnen fachlich zur Seite.

Haben Sie weitere Fragen?

Gerne helfen wir Ihnen und unterstützen Sie bei der Abwicklung und Erstellung eines unabhängigen Kfz-Gutachtens.