Neutrale & unabhängige Unfallgutachten

Haftpflichtschaden

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt?

Nach deutscher Rechtsprechung haben Sie als Geschädigter einen Anspruch darauf, nach einem Unfall genauso gestellt zu werden wie vor einem Unfall.

Ihr gutes Recht bei einem unverschuldeten Unfall ist es, einen neutralen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieses Recht gilt selbst dann, wenn die gegnerische Versicherung ohne Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen bestellt oder beauftragt hat.

Unser nicht an die regulierende Versicherung auftragsgebundenes Gutachten erfasst wertmäßig die zu erwartenden Reparaturkosten sowie eine mögliche unfallbedingte Wertminderung Ihres Fahrzeugs.

Das Sachverständigenhonorar sowie die Kosten für einen Anwalt sind bei einem unverschuldeten Unfall Teil des entstandenen Schadens und werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Wir erstellen für Sie ein unabhängiges und neutrales Unfallgutachten. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Unfallschaden über die Haftpflichtversicherung
Kfz-Gutachten für einen Unfallschaden

Was ist ein Haftpflichtschaden?

Wenn man keine Schuld am Unfall hat, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Die Versicherung des Unfallgegners übernimmt somit die Regulierung des Unfallschadens.

Damit man bei einem unverschuldeten Unfall nicht auf einem finanziellen Schaden sitzen bleibt, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Kaskoschaden

Was ist ein Kaskoschaden?

Kaskoschäden entstehen z. B. bei einem selbstverschuldeten Unfall oder durch Umwelteinflüsse. Sie werden in Vollkaskoschäden und Teilkaskoschäden unterteilt.

Bei einem Kaskoschaden hat die Versicherung ein Weisungsrecht. Das bedeutet, dass Ihre Versicherung den Kfz-Sachverständigen auswählt und dessen Kosten übernimmt.

Wenn Sie mit dem Ergebnis des Gutachters der Versicherung nicht zufrieden sind, können Sie sich an einen freien Kfz-Sachverständigen wenden.

Wir helfen Ihnen gerne!

 

Unfallgutachten bei einem beschädigten Fahrzeug

Teilkaskoschaden

Eine Kfz-Teilkaskoversicherung reguliert folgende Schäden:

 

  • Einbruch oder Diebstahl
  • Wildunfall und weitere Zusammenstöße mit Tieren
  • Elementarschäden (Hagelschäden, Sturmschäden, Brandschäden oder Wasserschäden)
  • Glasbruch und Steinschlag
  • Brand, Feuer und Explosion

Vollkaskoschaden 

Sie hatten einen Unfall und sind selbst Schuld? Oder der Unfallgegner entfernte sich unerlaubt vom Unfallort? Die Kfz-Vollkaskoversicherung haftet für Schäden, für die sonst niemand haftet. Außerdem deckt die Vollkaskoversicherung auch Vandalismusschäden ab wie z. B. wenn Ihr Fahrzeug verkratzt worden ist.

Unfall was tun?

Es sollte stets ein neutraler und geschulter Kfz-Experte den Unfallschaden begutachten und bewerten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Schadensausmaß nicht richtig erkannt wird.